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Vom Gemeinderat genehmigte Verordnung über die Datenverarbeitung mittels Videoüberwachungssystem im Sinne und Kraft der geltenden gesetzlichen Bestimmungen
19.11.2020
Die mit der Video-Überwachungsanlage erhobenen Daten, welche Gegenstand der Verarbeitung sind, werden laut den in der EU-Verordnung 679/2016 festgelegten Prinzipien der Notwendigkeit, Zugehörigkeit und Verhältnismäßigkeit benützt
Zuletzt aktualisiert: 01.10.2025, 11:34 Uhr