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Vom Gemeinderat genehmigte Bestimmungen über die Möglichkeit der Einsprüche gegen Beschlüsse
24.10.2024
Diese Verordnung regelt in Durchführung und Ergänzung der derzeit in diesem Bereich geltenden Bestimmungen die Modalitäten, Fristen und Verfahren für die Beantwortung der Einsprüche gegen Beschlüsse durch den Gemeindeausschuss.
Zuletzt aktualisiert: 02.10.2025, 14:09 Uhr