Die Ansiedlung von Unternehmen auf Liegenschaften in Gewerbegebieten, die Eigentum der Gemeinde St.Ulrich sind, erfolgt über ein öffentliches Auswahlverfahren, unter Berücksichtigung der geltenden Bestimmungen und der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, der Effizienz, der Rechtzeitigkeit und der Korrektheit sowie der Grundsätze des freien Wettbewerbs, der Gleichbehandlung, der Nichtdiskriminierung, der Transparenz, der Verhältnismäßigkeit und der Öffentlichkeit. Gegenständliche Kriterien verfolgen diese Ziele.