Amt für Einnahmen

Das Amt für Einnahmen ist für die Einnahmen der Gemeinde zuständig

Zuständigkeiten

Das Amt für Einnahmen hat folgende Zuständigkeiten inne:


  • Aufenthaltsabgabe 
  • Ausdruck von Kataster- und Grundbuchsdaten 
  • Beitrag für den Kauf von Stoffwindeln 
  • Besetzung öffentlichen Grundes - Vermögensgebühr 
  • Biomüllsammlung 
  • GIS - Gemeindeimmobiliensteuer 
  • Kartonagen- und Papiersammlung für Betriebe 
  • Müllentsorgungsgebühr 
  • Müllsammelkalender
  • Ortstaxe 
  • Umwelt
  • Wasser und Abwassergebühr 
  • Werbung


Art der Organisation

Abteilung

Verwaltungsbereich

Adresse

ROMSTRASSE 2, 39046 ST.ULRICH
Raum: 2. Stock

Mitarbeiter

Orte

Gemeinde St. Ulrich

ROMSTRASSE 2, 39046 ST.ULRICH

Kontakt

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 10.12.2025, 17:58 Uhr