Verordnung über die Einführung und Anwendung der Gemeindeaufenthaltsabgabe

Die Verordnung über die Einführung und Anwendung der Gemeindeaufenthaltsabgabe wurde mit Beschluss des Gemeinderates Nr. 41 vom 27.12.2024 genehmigt.

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Veröffentlichungsdatum

08.01.2025

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Zur Zahlung der Abgabe sind alle Personen verpflichtet, die in bestimmten im Gebiet der Gemeinde St.Ulrich gelegenen Beherbergungsbetrieben übernachten.

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Veröffentlichungsdatum

08.01.2025

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Zuletzt aktualisiert: 26.09.2025, 12:08 Uhr

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