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Jeder Betrieb mit einem Firmensitz in der Gemeinde St. Ulrich und dort eine Tätigkeit ausübt, ist verpflichtet die Müllgebühr zu bezahlen.
Bitte lesen Sie die Anweisungen über den Müllabfuhrdienst, die Sie unter Gemeinde / Verwaltung / Steueramt finden.
Zuletzt aktualisiert: 30.09.2025, 08:25 Uhr