Müllmeldung - Betriebe

Jeder Betrieb mit einem Firmensitz in der Gemeinde St. Ulrich und dort eine Tätigkeit ausübt, ist verpflichtet die Müllgebühr zu bezahlen.

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Bitte lesen Sie die Anweisungen über den Müllabfuhrdienst, die Sie unter Gemeinde / Verwaltung / Steueramt finden.

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Veröffentlichungsdatum

04.06.2024

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Zuletzt aktualisiert: 30.09.2025, 08:25 Uhr