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Das Ansuchen um Bauholz ist innerhalb 31.01 eines jeden Jahres einzureichen.
Jeder Bürger, welcher mehr als 4 Jahre die Wohnhaftigkeit in der Gemeinde St. Ulrich hat, hat das Anrecht auf Bauholz, wenn er eine Holzkonstruktion baut (Stadel, Dach, Holzhaus, usw.).
Zuletzt aktualisiert: 19.11.2025, 13:50 Uhr