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Vom Gemeinderat genehmigte Bestimmungen für die Abwicklung von Festveranstaltungen und anderen öffentlichen Veranstaltungen
31.10.2011
Diese Verordnung regelt die Ausübung und die Abwicklung von Festveranstaltungen und anderen öffentlichen Veranstaltungen die im Sinne der dezeit geltenden Bestimmungen vom Bürgermeister der Gemeinde genehmigt werden müssen.
Zuletzt aktualisiert: 07.10.2025, 14:51 Uhr