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Vom Gemeinderat genehmigte Bestimmungen über die Ausübung des Handels auf öffentlichen Flächen in der Gemeinde St.Ulrich
30.11.2022
Gegenstand dieser Gemeindeverordnung ist die Handelstätigkeit auf öffentlichen Flächen in der Gemeinde St.Ulrich wie diese von den derzeit in diesem Bereich geltenden gesetzlichen Bestimmungen geregelt ist.
Zuletzt aktualisiert: 02.10.2025, 11:06 Uhr