Begleitschutz für außerordentliche Transporte

Laut neuem Straßenkodex ist die Gemeindepolizei für den Begleitschutz von außerordentlichen Transporten im bewohnten Gemeindegebiet zuständig.

Da die Gemeinde gewisse Ausgaben für die zur Verfügung zu stellenden Polizisten hat, wurde mit Beschluss Nr. 134 vom 22.03.2010 des Gemeindeausschusses eine Vergütung dafür festgelegt.

Die Vergütung ist von € 100,00 pro durchgeführten Begleitschutz, Steuern inbegriffen. Diese Regelung ist mit 10.04.2010 in Kraft getreten.

Um den Begleitschutz in Anspruch zu nehmen, muss man telefonisch bei der Gemeindepolizei (0471 782021 - eventuell Gemeindezentrale 0471 782030) ansuchen.

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