Wahlausweis

Mit dem Jahr 2001 ist der bisherige Wahlausweis, welcher der Bürgerin und dem Bürger anläßlich einer jeden Wahl ausgestellt worden ist, mit einem neuen Wahlausweis ersetzt worden. Im Gegensatz zum alten Wahlausweis ist dieser neue Wahlausweis für 18 Wahlgänge gültig und muss deshalb aufbewahrt und bei den nächsten Wahlen wieder verwendet werden.

Grundsätzlich hat der neue Wahlausweis die gleiche Funktion wie der alte und muss daher bei den Wahlen gemeinsam mit einem Personalausweis im Sektionswahlamt vorgewiesen werden. Pro Wahlgang wird dann jeweils ein Abschnitt des Ausweises mit dem Datum der Wahl und dem Sektionsstempel versehen. Der Wahlausweis wird jeder Wählerin und jedem Wähler von amtswegen zugestellt. Bei Verlust des Wahlausweises, muss sich der Interessierte an seine Wohnsitzgemeinde wenden, welche ihm ein Duplikat ausstellt. Zu diesem Zwecke bleibt das Gemeindewahlamt für die ganze Dauer der Amtshandlungen der Wahlsitze durchgehend geöffnet. Die Ausstellung des Duplikates ist kostenlos.

Bei Verlegung des Wohnsitzes in eine andere Gemeinde, stellt die neue Wohnsitzgemeinde der Wäherlin oder dem Wähler einen neuen Wahlausweis aus und zieht den alten Wahlausweis ein. Bei Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde, der gleichzeitig einen Wechsel der Wahlsektion bedeutet, wird der Wählerin oder dem Wähler eine Etikette mit den entsprechenden Änderungen zugesandt. Es obliegt der Wählerin oder dem Wähler diese auf dem Wahlausweis anzubringen.

 

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